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Auszug - Entschuldungsfonds  

 
 
15. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 23:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0012/13 Entschuldungsfonds
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1 Bt
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Erster Stadtrat Sturm erläutert die Vorlage der Verwaltung. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen Da es vermehrt zu Zwischenrufen kommt, ermahnt der Stadtverordnetenvorsteher die Stadtverordneten zu fairem Umgang und Disziplin.

 

In der Folge verliest der Stadtverordnetenvorsteher den Beschlussvorschlag, der den folgenden Wortlaut hat und sst darüber abstimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, am „Kommunalen Schutzschirm Hessen“ teilzunehmen. Den Maßnahmen 2014 bis 2018 auf der Konsolidierungsliste wird zugestimmt.

 

Verbindliche Vorgaben über die einzelnen Maßnahmen, werden mit dem Haushaltsplan für das jeweilige Jahr getroffen.

 

Der Magistrat wird beauftragt, einen Vertrag mit dem Land Hessen abzuschließen, der dazu führt, dass die Teilentschuldung der Stadt Rödermark in Höhe von 12,261 Millionen Euro vorgenommen werden kann.

 


Das genaue Ergebnis lautet:

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, Andere Liste/Die Grünen, FWR               (27)

Ablehnung:              SPD, FDP              ( 8 )

Enthaltung:              /              ( 0 )

 

 

          Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beträgt 39.

          Bei der Abstimmung anwesend waren 35 Mitglieder. Die Stadtverordnetenversammlung war damit beschlussfähig.

          r den Beschlussantrag stimmten 27 Mitglieder, 8 Mitglieder stimmten dagegen, 0 Mitglieder enthielten sich.

          Dem Antrag wurde mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt.

          Der Beschluss erfüllt damit das nach § 3 Abs. 3 Satz 3 SchuSG vorgeschriebene Quorum.