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Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die städtische Nutzung des Anwesens Bahnhofstraße 4 als Grundlage für einen möglichen Erwerb durch die Stadt oder einen Investor vorzulegen.
Es soll insbesondere dargestellt werden, ob und inwieweit ein Erwerb und eine Nutzung dieses Gebäudes für die Stadt wirtschaftlich tragfähig ist.
Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang
1. Ob städtische Einrichtungen im Ortskern von Urberach, die zurzeit in angemieteten Räumen tätig sind, in dem Anwesen Bahnhofstraße 4 untergebracht werden können.
2. Ob und inwieweit Einrichtungen Dritter in diesem Gebäude angesiedelt werden können.
3. Wie über das Gebäude Bahnhofstraße 4 auch eine verbesserte Nutzung des Sozialrathauses erreicht werden kann.
4. Die städtebaulichen Faktoren zum Erhalt und zur Aufwertung des Ortsbildes sind darzustellen.
5. Alternativ ist zu prüfen, ob eine gemeinsame Nutzung der Liegenschaften Bahnhofstraße 4 und Konrad-Adenauer-Straße 3 durch Veräußerung der städtischen Liegenschaft Konrad-Adenauer-Straße 3 an einen Investor erzielbar wäre. Hierüber ist im zuständigen Ausschuss Bericht zu erstatten.
Antrag wird um Punkt 5 erweitert:
Alternativ ist zu prüfen, ob die unter 1. – 4. aufgeführten Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung der Liegenschaten Bahnhofstraße 4 und Konrad-Adenauer-Straße 3 auch durch Veräußerung der städtischen Liegenschaft Konrad-Adenauer-Straße 3 an einen Investor erreichbar wären.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Freien Wähler, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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