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Vorlage - CAL/0261/12  

 
 
Betreff: Liegenschaft Bahnhofstraße 4 - Nutzungsmöglichkeiten (geänderter Beschluss HFW 27.09.2012 kursiv)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
26.09.2012 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
27.09.2012 
16. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.10.2012 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Seit längerem ist bekannt, dass die Liegenschaft in Urberach, Bahnhofstraße 4 zum Verkauf angeboten wird. Es gilt, die argumentativen Grundlagen für eine entsprechende Entscheidung der Stadtverordneten vorzubereiten.

 

Die Bewertung eines möglichen Erwerbs erstreckt sich auf folgende Positionen:

 

-            Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Hinblick auf eine Nutzung durch städt. Einrichtungen und Einrichtungen freier Träger

-            Erhalt und Aufwertung des Ortsbildes.

-            Verbesserte Nutzbarkeit des Sozialrathauses

-            Analyse der Bausubstanz

Abschätzung des Renovierungsbedarf


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die städtische Nutzung des Anwesens Bahnhofstraße 4 als Grundlage für einen möglichen Erwerb durch die Stadt oder einen Investor vorzulegen.

 

Es soll insbesondere dargestellt werden, ob und inwieweit ein Erwerb und eine Nutzung dieses Gebäudes für die Stadt wirtschaftlich tragfähig ist.

 

Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang

 

1.      Ob städtische Einrichtungen im Ortskern von Urberach, die zurzeit in angemieteten Räumen tätig sind, in dem Anwesen Bahnhofstraße 4 untergebracht werden können.

 

2.      Ob und inwieweit Einrichtungen Dritter in diesem Gebäude angesiedelt werden können.

 

3.      Wie über das Gebäude Bahnhofstraße 4 auch eine verbesserte Nutzung des Sozialrathauses erreicht werden kann.

 

4.      Die städtebaulichen Faktoren zum Erhalt und zur Aufwertung des Ortsbildes sind darzustellen.

 

5.      Alternativ ist zu prüfen, ob eine gemeinsame Nutzung der Liegenschaften Bahnhofstraße 4 und Konrad-Adenauer-Straße 3 durch Veräußerung der städtischen Liegenschaft Konrad-Adenauer-Straße 3 an einen Investor erzielbar wäre. Hierüber ist im zuständigen Ausschuss Bericht zu erstatten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: