Bürgerinformationssystem
Nach Begründung durch die Antrag stellende Fraktion und weiteren Stellungnahmen der übrigen Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen. Die Abstimmung erfolgt auf Antrag des Stadtverordneten Kruger abschnittsweise:
Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die städtische Nutzung des Anwesens Bahnhofstraße 4 als Grundlage für einen möglichen Erwerb durch die Stadt oder einen Investor vorzulegen.
Es soll insbesondere dargestellt werden, ob und inwieweit ein Erwerb und eine Nutzung dieses Gebäudes für die Stadt wirtschaftlich tragfähig ist.
Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang
1. Ob städtische Einrichtungen im Ortskern von Urberach, die zurzeit in angemieteten Räumen tätig sind, in dem Anwesen Bahnhofstraße 4 untergebracht werden können.
2. Ob und inwieweit Einrichtungen Dritter in diesem Gebäude angesiedelt werden können.
3. Wie über das Gebäude Bahnhofstraße 4 auch eine verbesserte Nutzung des Sozialrathauses erreicht werden kann.
4. Die städtebaulichen Faktoren zum Erhalt und zur Aufwertung des Ortsbildes sind darzustellen.
5. Alternativ ist zu prüfen, ob eine gemeinsame Nutzung der Liegenschaften Bahnhofstraße 4 und Konrad-Adenauer-Straße 3 durch Veräußerung der städtischen Liegenschaft Konrad-Adenauer-Straße 3 an einen Investor erzielbar wäre. Hierüber ist im zuständigen Ausschuss Bericht zu erstatten. Abstimmungsergebnis zu Satz 1 und 2
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung: FDP, FWR Enthaltung:
Abstimmungsergebnis zu Pkt. 1
Zustimmung: CDU, AL/die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: FWR Enthaltung: /
Abstimmungsergebnis zu Pkt. 2
Zustimmung: CDU, AL/die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: FWR Enthaltung: /
Abstimmungsergebnis zu Pkt. 3
Zustimmung: CDU, AL/die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: FWR Enthaltung: /
Abstimmungsergebnis zu Pkt. 4
Zustimmung: CDU, AL/die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: /
Abstimmungsergebnis zu Pkt. 5
Zustimmung: CDU, AL/die Grünen, SPD, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: / |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||