Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, verwaltungsintern eine Methodik zu implementieren, die im Sinne des § 66 I Nr. 2 HGO gewährleistet, dass eine unaufgeforderte, kontinuierliche Berichterstattung über den Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung an die Stadtverordneten bis zu deren vollständigen Umsetzung erfolgt. Kontinuierlich heißt in diesem Kontext mindestens vierteljährlich, besser aber noch in kleineren Zeitintervallen. Aus der Berichterstattung soll neben dem aktuellen Sach-/Bearbeitungssand jeweils der von der Verwaltung avisierte Zeitpunkt der vollständigen Umsetzung des/eines Beschlusses hervorgehen. Bei Käufen und Verkäufen reicht eine Vollzugsmeldung des Kaufs bzw. Verkaufs, bei Satzungsbeschlüssen und Personenbestellungen ist keine Berichterstattung notwendig. Bei allen anderen Beschlüssen soll auch regelmäßig über relevante Zwischenschritte und Fortschritte im zuständigen Fachausschuss berichtet werden. Die neue Methodik soll noch in 2012 starten bzw. eingeführt werden.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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