Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm  

 
 
13. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0112/12 Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/1
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
 
Beschluss


Beim Hessischen Ministerium der Finanzen wird fristgerecht bis spätestens 29.6.2012 ein Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm  eingereicht.

 

Beantragt wird die in Aussicht gestellte Teilentschuldung in Höhe von 12.260.962 € aus Landesmitteln sowie die Zinshilfe des Landes in Höhe von 1,0 % für 30 Jahre.

 

Zusätzlich wird eine Zinsverbilligung aus Mitteln des Landesausgleichsstocks in Höhe von 1,0% vom 1. bis 15. Jahr und in Höhe von 0,5% ab dem 16. Jahr beantragt.

 

Über die zu benennenden Konsolidierungsmaßnahmen wird in der 2. Jahreshälfte 2012, vor Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung, in der Stadtverordnetenversammlung beraten.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.