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Beim Hessischen Ministerium der Finanzen wird fristgerecht bis spätestens 29.6.2012 ein Antrag auf Konsolidierungshilfen aus dem Kommunalen Schutzschirm eingereicht.
Beantragt wird die in Aussicht gestellte Teilentschuldung in Höhe von 12.260.962 € aus Landesmitteln sowie die Zinshilfe des Landes in Höhe von 1,0 % für 30 Jahre.
Zusätzlich wird eine Zinsverbilligung aus Mitteln des Landesausgleichsstocks in Höhe von 1,0% vom 1. bis 15. Jahr und in Höhe von 0,5% ab dem 16. Jahr beantragt.
Über die zu benennenden Konsolidierungsmaßnahmen wird in der 2. Jahreshälfte 2012, vor Unterzeichnung einer verbindlichen Vereinbarung, in der Stadtverordnetenversammlung beraten.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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