Bürgerinformationssystem
Herr Bürgermeister Kern berichtet:
Zu Punkt 1: Das Nutzungsverhältnis basiert auf der Grundlage der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle Rödermark. Es wird ein Mietvertrag über die Nutzungszeiten, Räume und Material geschlossen. Hier werden die zwei Verantwortlichen des Mieters mit voller Adresse benannt. Der Vertrag beinhaltet Auflagen, ebenso wird auf die Haftung und die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung verwiesen.
Zu Punkt 2: In der Nutzungsvereinbarung wird der Veranstalter verpflichtet, einen professionellen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Dies wird von uns ( Technische Leitung ) überprüft. Der Sicherheitsdienst muss vor der Veranstaltung benannt werden, dann lassen wir die Zulassung von unserem Ordnungsamt überprüfen. Danach erfolgt eine Begehung mit den Verantwortlichen der Sicherheitsfirma und des Veranstalters, hierbei wird die Anzahl des Sicherheitspersonals festgelegt. In diesem Fall waren es 14 Personen. Die Abt. Brandschutz bekommt eine Anmeldung der Veranstaltung mit den Angaben über den Umfang, die Gefahren, den Bestuhlungsplan und die maximale Besucherzahl, die von der Bauaufsicht genehmigt wurde. Dem Veranstalter wurden im Jahre 2006, nachdem die damals genehmigte Besucherzahl von 1200 Personen um ca. 700 überschritten wurde, folgende Auflagen gemacht: · Erstellen eines neuen Bestuhlungsplans und Genehmigung durch die Bauaufsicht. · Eingangskontrolle mit Zählgeräten, um das Kommen und Gehen genau zu kontrollieren. Der Bestuhlungsplan wurde erneuert, die Kontrolle wurde vom Verein nicht umgesetzt. Für zukünftige Veranstaltungen: siehe Punkt 7.
Zu Punkt 3: Es gab kein schriftliches Konzept. Von der Abt. Brandschutz wurde kein Brandsicherheits- oder Sanitätsdienst gefordert. Aufgrund unserer Empfehlung wurden Kontrollbändchen, die am Handgelenk befestigt wurden, eingeführt. Anhand der Anzahl der ausgegebenen Bändchen ist die genaue Anzahl der Besucher bis 24:00 Uhr festzustellen. Durch diese Bändchen wurde auch erkenntlich, wer unter 18 Jahren ist. Diese Besucher wurden um 24:00 Uhr aufgefordert, die Veranstaltung zu verlassen. Der Sicherheitsdienst wurde von uns darauf hingewiesen, die Besucheranzahl zu kontrollieren und im Gefahrenfall für eine schnelle Räumung der Halle zu sorgen. Er achtete darauf, dass die Notausgänge frei und nutzbar waren. Die verantwortliche Person für den Sicherheitsdienst war der Herr Eric Zahn und für den Veranstalter Herr Edgar Weber.
Zu Punkt 4: Für diese Veranstaltung lag ein genehmigter Bestuhlungsplan der Bauaufsicht des Kreises vor. Darin wurde die Besucherzahl aufgrund der zur Verfügung stehenden Notausgänge auf maximal 1800 festgelegt. Über die Anzahl der verkauften Karten kann nur der Veranstalter eine genaue Angabe machen. Nach unserem Wissen waren die 1800 Karten um 21:00 Uhr verkauft, aber bis dahin waren noch nicht alle Besucher mit Vorverkaufskarten im Haus. Der Veranstalter teilte uns mit, dass insgesamt 2400 Karten gedruckt wurden, damit nach 24:00 Uhr wieder neue Gäste (über 18 Jahren) Einlass bekommen konnten. Die Kontrollbändchen waren bereits um 22:30 Uhr alle verbraucht und die Garderobe mit 1800 Haken erschöpft. Die genaue Anzahl der Kontrollbändchen ist uns nicht bekannt! Daher ist anzunehmen, dass ca. 2000 Personen in der Kulturhalle waren. Laut Bericht der Polizei standen über 100 Personen vor der Kulturhalle.
Zu Punkt 5: Die Polizei wurde laut deren Auskunft von Privat wegen einer Schlägerei verständigt.
Zu Punkt 6: Die öffentlichen Wahrnehmungen, die uns bekannt sind, treffen zu. Der Polizeibericht liegt uns vor und deckt sich damit.
Zu Punkt 7: Am 8.3.2012 fand ein Gespräch statt, an dem neben dem Bürgermeister sowie der Kulturhallenleitung auch die Leitung des FB3 und Herr Keckeis, stv. Dienststellenleiter der Polizeistation Dietzenbach, teilnahm. Gemeinsam wurde folgender Maßnahmenkatalog für künftige Veranstaltungen dieser Art festgelegt: -nummerierte Karten mit Datum aus dem städtischen Ticketing-System -Anzahl der Karten so zu gestalten, dass einschließlich Dienstpersonal nicht mehr als 1.800 Personen im Gebäude sind -Sicherheitsdienst umfasst mindestens 18 Personen -der Verein benennt zusätzlich Dienstpersonal, das an der Eingangskontrolle mitarbeitet -ein Brandsicherheitsdienst ist zu fordern -ein fester Ansprechpartner des Vereins muss während der Veranstaltung jederzeit erreichbar sein -der Platz vor der Kulturhalle ist in regelmäßigen Abständen (halbstündig) zu säubern -ein Sanitätsdienst ist zu fordern.
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