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Auszug - Bebauungsplan B 1.5 "Ortskern Urberach - Erbsengasse" Beschluss über die erneute öffentlich Auslegung und Behördenbeteiligung  

 
 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 24.11.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0331/11 Bebauungsplan B 1.5 "Ortskern Urberach - Erbsengasse"
Beschluss über die erneute öffentlich Auslegung und Behördenbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die erneute öffentliche Auslegung des

Bauleitplanentwurfes B 1.5 „Ortskern Urberach -Erbsengasse“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) sowie die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderliche erneute Behördenbeteiligung.

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 08.08.2011 bis 09.09.2011und die Beschlüsse über die eingegangenen

Stellungnahmen.

Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der bebauten Ortslage von Urberach und grenzt im Südosten an die Bahnhofstraße und im Nordwesten an die Erbsengasse an. Der Geltungsbereich umfasst dabei das Anwesen Bahnhofstraße 20 sowie dessen unbebauten Teile (Flurstück Flur 1 Nr. 364/1) zur Erbsengasse hin. Ebenfalls im Plangebiet liegen die daran angrenzenden unbebauten Flurstücke Flur 1 Nr. 362 und Nr. 365 im Bereich der Erbsengasse. Die genaue Abgrenzung kann der beigefügten Karte entnommen werden.

 

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.