Bürgerinformationssystem
Behandlung und Beschlussfassung soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Finanzverwaltung wird beauftragt, zukünftig mit dem jeweiligen Haushaltsentwurf einen Investitionsplan der nächsten 5 Jahre zu erstellen und vorzulegen. Aus diesem Plan soll hervorgehen, wann nötige und angemeldete Investitionen durchgeführt werden sollen, und demzufolge auch sichtbar werden, welche Investitionen auch in einem 5-Jahreszeitraum nicht verwirklicht werden können. Es sollen alle vorhersehbaren und angemeldeten Investitionen mit einem Volumen von über 10.000 € dargestellt werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||