Bürgerinformationssystem
Mit der Beschlussfassung über den darüber hinausgehenden Änderungsantrag wird der Antrag gegenstandslos.
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu ermitteln,
ob und ggf. wie auf dem Marktplatz in Ober-Roden und auf dem Häfnerplatz in Urberach Möglichkeiten für die Veröffentlichung von Mitteilungen von Vereinen (z.B. durch Litfaßsäulen) geschaffen werden können.
Hierfür sind etwaige Kosten zu ermitteln. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||