Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Auf bestimmten Plätzen darf und soll nicht plakatiert werden. Das gilt auch für Plakate von Vereinen.
Litfaßsäulen, die ausschließlich von Vereinen genutzt werden, könnten allerdings einen Platz durchaus beleben. Diese Säulen würden außerdem eine besondere Form der Vereinsförderung darstellen.
Diese Säulen müssen so gestaltet werden, dass die Plätze verschönert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu ermitteln,
ob und ggf. wie auf dem Marktplatz in Ober-Roden und auf dem Häfnerplatz in Urberach Möglichkeiten für die Veröffentlichung von Mitteilungen von Vereinen (z.B. durch Litfaßsäulen) geschaffen werden können.
Hierfür sind etwaige Kosten zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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