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Zur Vorstellung der durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses 2010 begrüßt der Ausschussvorsitzende Herrn Zwingmann von der mit der Prüfung beauftragten „GBZ Revision- und Treuhand AG“.
Herr Zwingmann erläutert die Prüfungsvorgaben, wesentliche Bilanzpositionen und gibt Hinweis auf den von der GBZ erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes vom 30. Juni versehenen Jahresabschluss 2010 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 8.134.899,41 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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