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Auszug - Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung  

 
 
2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.05.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:35 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0097/11 Beschluss des Bebauungsplanes A62.1 "Kinder- und Jugendfarm" als Satzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102 A62.1
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“ als Satzung.

 

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13.12.2010 bis einschließlich 10.01.2011 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet liegt am Oberwiesenweg zwischen den Stadtteilen Urberach und Ober-Roden, umfasst die Flurstücke 54 bis 58 der Flur 3 und ist 9782,36 qm groß.

Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-          Norden: vorhandener Wirtschaftsweg (Oberwiesenweg)

-          Süden und Osten: Kleingartenanlage (Dauerkleingärten)

-          Westen: Grünlandfläche (Weideland)

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.