Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Biogasanlage (Änderungsantrag)  

 
 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 19.4.2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:27 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CUS/0064/11 Biogasanlage (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aus o

Der Antrag wird von der Fraktion Andere Liste/Die Grünen und Herrn Rädlein mitgetragen.

 

Auf Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über einzelne Punkte des Antrages separat abstimmen.
Der Antrag lautet folgendermaßen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aus o.g. Gründen folgendes:

 

1.      Die Stadtverordneten stehen dem Thema erneuerbare Energien grundsätzlich offen und positiv gegenüber.

 

2.      Der Magistrat wird bei der Standortsuche für eine Biogasanlage aufgefordert, darauf zu achten, dass eine Emissionsbelastung für die Bürger ausgeschlossen wird. Daher sollen ausschließlich solche Standorte für die Errichtung untersucht werden, die diesen Grundsatz erfüllen.

 

3.      Der Magistrat wird aufgefordert, bevor eine Entscheidung zur Errichtung einer Biogasanlage und für einen Standort in Rödermark getroffen wird, eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei sind sämtliche Umweltszenarien und wirtschaftlichen Auswirkungen einer derartigen Entscheidung darzustellen.

 

4.      Darüber hinaus sind zu den Ziffern 2 und 3 alle relevanten Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Landwirte sowie zuständigen Behörden zu konsultieren und als Berater bei der Entscheidungsfindung zu hören und einzubeziehen.

 

5.      Sollte eine Möglichkeit zur Errichtung einer Biogasanlage unter den o.g. Gesichtspunkten möglich erscheinen, ist bei den Verhandlungen mit einem potentiellen Investor darauf hinzuwirken, dass die Versorgung der Biogasanlage mit Rohstoffen ökologisch verträglich und ohne Schaden für Natur und Umwelt gestaltet wird.

 

Dazu gehören aus Sicht der Stadtverordneten:

 

·         Keine Verwendung von Produkten die mittel-langfristig zu Monokulturen führen.

·         Eine Verwendung von Lebensmitteln zur Herstellung von Energie wird kategorisch ausgeschlossen.

·         Anfahrtswege sind so zu gestalten, dass diese kurz und vertretbar sind.

 

6.      Die Stadt Rödermark wird sich im Falle einer positiven Entscheidung für eine Biogasanlage keinesfalls als Investor an einer solchen Anlage beteiligen.

 

7.      Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung sind in der nächsten Sitzung des Fachausschusses Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur die Standorte, bereits eventuell vorliegende Betreiber- und Investorenkonzepte und die seitens des Magistrates dazu geführten Gespräche konkret darzulegen und zu erläutern.


zu Nr. 1 des Antrages:

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, Herr Rädelein

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

zu den Nrn. 2-7:

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, Herr Rädlein

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /

 

In der Folge wird über die Magistratsvorlage TOP 19.1 abstimmen.

 

Es folgt um 21:52 Uhr eine Sitzungsunterbrechung, die nach drei Minuten aufgehoben wird.