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Vorlage - CUS/0064/11  

 
 
Betreff: Biogasanlage (Änderungsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
02.02.2011 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
15.02.2011 
39. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Wie jedes Thema hat auch die Biogaserzeugung Vor- und Nachteile. Diese gilt es vor einer weiteren Beratung oder gar Entscheidung ausgiebig zu diskutieren. Die Antragsteller halten aus den zuletzt gemachten Erfahrungen bei Entscheidungen der Stadt Rödermark von grundsätzlicher Bedeutung daher eine umfassende und frühzeitige Beteiligung der Bürger für unumgänglich und zwingend notwendig. Des Weiteren ist zur politischen Entscheidungsfindung auch Rat und Tat von Fachorganisationen und Behörden einzuholen.    

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aus o.g. Gründen folgendes:

 

1.      Die Stadtverordneten stehen dem Thema erneuerbare Energien grundsätzlich offen und positiv gegenüber.

 

2.      Der Magistrat wird bei der Standortsuche für eine Biogasanlage aufgefordert, darauf zu achten, dass eine Emissionsbelastung für die Bürger ausgeschlossen wird. Daher sollen ausschließlich solche Standorte für die Errichtung untersucht werden, die diesen Grundsatz erfüllen.

 

3.      Der Magistrat wird aufgefordert, bevor eine Entscheidung zur Errichtung einer Biogasanlage und für einen Standort in Rödermark getroffen wird, eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hierbei sind sämtliche Umweltszenarien und wirtschaftlichen Auswirkungen einer derartigen Entscheidung darzustellen.

 

4.      Darüber hinaus sind zu den Ziffern 2 und 3 alle relevanten Umwelt- und Naturschutzorganisationen, Landwirte sowie zuständigen Behörden zu konsultieren und als Berater bei der Entscheidungsfindung zu hören und einzubeziehen.

 

5.      Sollte eine Möglichkeit zur Errichtung einer Biogasanlage unter den o.g. Gesichtspunkten möglich erscheinen, ist bei den Verhandlungen mit einem potentiellen Investor darauf hinzuwirken, dass die Versorgung der Biogasanlage mit Rohstoffen ökologisch verträglich und ohne Schaden für Natur und Umwelt gestaltet wird.

 

Dazu gehören aus Sicht der Stadtverordneten:

 

·         Keine Verwendung von Produkten die mittel-langfristig zu Monokulturen führen.

·         Eine Verwendung von Lebensmitteln zur Herstellung von Energie wird kategorisch ausgeschlossen.

·         Anfahrtswege sind so zu gestalten, dass diese kurz und vertretbar sind.

 

6.      Die Stadt Rödermark wird sich im Falle einer positiven Entscheidung für eine Biogasanlage keinesfalls als Investor an einer solchen Anlage beteiligen.

 

7.      Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung sind in der nächsten Sitzung des Fachausschusses Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur die Standorte, bereits eventuell vorliegende Betreiber- und Investorenkonzepte und die seitens des Magistrates dazu geführten Gespräche konkret darzulegen und zu erläutern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung