Bürgerinformationssystem
Herr Bürgermeister Kern gibt hierzu grundlegende Erläuterungen zur Auflösung des Wasserverbandes und beantwortet die Fragen aus dem Gremium. Herr Kron verweist auf die geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung des HSGB, in der das grundsätzliche Einvernehmen der Städte in Bezug auf Kosten/Kostenteilung geregelt ist.
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Bieber (WUB) und des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Rodau (WUR) werden beauftragt, die Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber (WVRB) zum 31.03.2011 zu beantragen.
1. Nach erfolgter Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber (WVRB) werden die bisherigen Aufgaben des Verbandes zur Erledigung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (mit Ausnahme der Städte Dreieich, Offenbach und Hanau*) zwischen den ehemaligen Mitgliedern des Verbandes nach Anlage 1 dieser Drucksache vereinbart.
2. Die Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des WUB und des WUR (die Mitglieder im WVRB sind) werden ermächtigt, bei der Beschlussfassung über die Verwendung des nach vollständiger Abwicklung verbleibenden Verbandvermögens bzw. der Rücklagen nach § 63 Abs. 3 Wasserverbandsgesetz einer Erstattung an die bisherigen Mitglieder nach dem Beitragsschlüssel zuzustimmen.
* Die Städte Dreieich, Offenbach Hanau haben als Mitglieder des WVRB bzw. WUB erklärt, nach dem Formwandel nur noch als „korrespondierende Mitglieder“ auftreten zu wollen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7 Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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