Bürgerinformationssystem

Auszug - Formwandel der Wasserverbände; hier: Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber und Neufassung der Aufgaben in Form der Konstruktion einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  

 
 
41. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0002/11 Formwandel der Wasserverbände;
hier: Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber und Neufassung der Aufgaben in Form der Konstruktion einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:614-371
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Kern gibt hierzu grundlegende Erläuterungen zur Auflösung des Wasserverbandes und beantwortet die Fragen aus dem Gremium

Herr Bürgermeister Kern gibt hierzu grundlegende Erläuterungen zur Auflösung des Wasserverbandes und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

Herr Kron verweist auf die geänderte öffentlich-rechtliche Vereinbarung des HSGB, in der das grundsätzliche Einvernehmen der Städte in Bezug auf Kosten/Kostenteilung geregelt ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Bieber (WUB) und des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Rodau (WUR) werden beauftragt, die Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber  (WVRB) zum 31.03.2011 zu  beantragen.

 

1.      Nach erfolgter Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber (WVRB) werden die bisherigen Aufgaben des Verbandes zur Erledigung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (mit Ausnahme der Städte Dreieich, Offenbach und Hanau*) zwischen den ehemaligen Mitgliedern des Verbandes nach Anlage 1 dieser Drucksache vereinbart.

 

2.      Die Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des WUB und des WUR  (die Mitglieder im WVRB sind) werden ermächtigt, bei der Beschlussfassung über die Verwendung des nach vollständiger Abwicklung verbleibenden Verbandvermögens bzw. der Rücklagen nach § 63 Abs. 3 Wasserverbandsgesetz einer Erstattung an die bisherigen Mitglieder nach dem Beitragsschlüssel zuzustimmen.

 

* Die Städte Dreieich, Offenbach Hanau haben als  Mitglieder des WVRB bzw. WUB    erklärt,  nach dem Formwandel nur noch als „korrespondierende Mitglieder“ auftreten zu wollen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: ./.

Enthaltung: ./.

 

Der Vorlage wurde einstimmig zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung: