Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Arbeitsgruppe der Bürgermeister bzw. der zuständigen Dezernenten der Mitgliedsstädte des Verbandes (Wasserverband Rodau – Bieber, Wasserverband zur Unterhaltung der Unteren Rodau und zur Unterhaltung der Bieber sowie die Städte Hanau, Rödermark, Rodgau und Dietzenbach) hat unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Offenbach und der Oberen Wasserbehörde beim Regierungspräsidium in Darmstadt sowie mit juristischer Betreuung und Unterstützung durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund eine zeitgemäße, „verschlankte“ Lösung als Ziel nach der Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber in der Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entwickelt.
Der Beschlussvorschlag ist auf Wunsch der beteiligten Wasserverbände und der Städte in einer rechtlichen und redaktionellen Schlussabstimmung mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund als gemeinsamer Entwurf entwickelt worden. Mit dem angestrebten Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll nicht nur das Ziel eines zeitgemäßen Formwandels des Wasserverbände erreicht, sondern das wichtige politische Ziel als Ergebnis Interkommunaler Zusammenarbeit in Form dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verfolgt werden.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll folgende Inhalte berücksichtigen:
AUFGABEN: - Hochwasserschutz-Koordination - Wasserqualität - Renaturierung - Unterhaltung der Uferzonen (soweit diese nicht von den Anliegerstädte bereits übernommen werden) - Festlegung eines Verteilerschlüssels nach Einwohnergleichwerten und Bachlaufanteil
ORGANE: Lenkungsausschuss Die Bürgermeister/innen bzw. die zuständigen Dezernent/innen bilden Kraft Amtes ein Leitungsgremium, den Lenkungsausschuss, das den politischen Kopf der Vereinbarung darstellt. Der Lenkungsausschuss hat auch die Aufgabe, die finanzielle Grundlage der Beteiligungsregelung der Mitglieder zu schaffen.
Fachausschuss Dem Lenkungsausschuss wird ein Fachausschuss zur Seite gestellt, der sich aus den verantwortlichen Verwaltungsmitarbeitern für Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz und Renaturierung (Umwelt) sowie Feuerwehr zusammensetzt und die erforderlichen Abstimmungen von Maßnahmen zum Vollzug im Leitungsgremium vorzubereiten hat.
Die Satzung des Verbandes sieht in § 13 (6) vor, dass es einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Stimmen in der Verbandversammlung zur Auflösung bedarf.
Damit es in Folge der Kommunalwahl nicht zu einer erneuten Konstitution kommen muss, sollte die Entscheidung über die Auflösung unverzüglich getroffen werden. Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Bieber (WUB) und des Wasserverbandes zur Unterhaltung der Rodau (WUR) werden beauftragt, die Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber (WVRB) zum 31.03.2011 zu beantragen.
1. Nach erfolgter Auflösung des Wasserverbandes Rodau-Bieber (WVRB) werden die bisherigen Aufgaben des Verbandes zur Erledigung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (mit Ausnahme der Städte Dreieich, Offenbach und Hanau*) zwischen den ehemaligen Mitgliedern des Verbandes nach Anlage 1 dieser Drucksache vereinbart.
2. Die Vertreter der Stadt Rödermark in der Verbandsversammlung des WUB und des WUR (die Mitglieder im WVRB sind) werden ermächtigt, bei der Beschlussfassung über die Verwendung des nach vollständiger Abwicklung verbleibenden Verbandvermögens bzw. der Rücklagen nach § 63 Abs. 3 Wasserverbandsgesetz einer Erstattung an die bisherigen Mitglieder nach dem Beitragsschlüssel zuzustimmen.
* Die Städte Dreieich, Offenbach Hanau haben als Mitglieder des WVRB bzw. WUB erklärt, nach dem Formwandel nur noch als „korrespondierende Mitglieder“ auftreten zu wollen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung HSGB
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