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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Bürgerbeteiligung bei Stadtplanung im Ortskern von Ober-Roden  

 
 
46. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14.3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 03.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
CUS/0016/11 Bürgerbeteiligung bei Stadtplanung im Ortskern von Ober-Roden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Magistrat wird beauftragt, die Erfordernisse von Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten. Ebenfalls sind die Möglichkeiten einer Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten.

 

2.      Zur Bewertung ist insbesondere eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Die Bürger sind hierbei über folgende Umstände und Handlungsmöglichkeiten umfassend zu informieren und zu befragen:

 

a)   Entwicklungsgeschichte des Fränkischen Rundlings im Ober-Rodener Ortskern;

b)   Bedeutung gewachsener Strukturen für die weitere Stadtplanung;

c)   Defizite und Probleme bei der Siedlungsstruktur im Ober-Rodener Ortskern (Darstellung positiver Beispiele bei der Entwicklung);

d)   Eigeninitiative von Anwohnern und Eigentümern zur Verbesserung der baulichen Strukturen im Ober-Rodener Ortskern;

e)   Möglichkeiten zur Unterstützung solcher Eigenmaßnahmen durch die Stadt;

f)    Möglichkeiten von Stadtplanung in einem gewachsenen Ortskern;

g)   Beitrag der Stadt für eine weiteren Belebung und Sanierung (städtische Gebäude und Flächen, Wirtschaftsförderung, Beratung);

h)   Ausweitung der Belebungs- und Sanierungsmaßnahmen auf die Seitenstraßen des Ortskerns

 

3.              Zur Verstärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Zahl der sachkundigen Bürger in der Ortskernkommission mindestens zu verdoppeln. Zwischenergebnisse sind auf Bürgerversammlungen darzustellen.

Sowohl in der Ortskernkommission als auch bei sonstigen Aktivitäten sind Anwohnerinitiativen entsprechend zu beteiligen.

 

4.      Der Abschlussbericht mit einer abschließenden Bewertung, bei der auch die Ortskernkommission einzubeziehen ist, ist dem zuständigen Fachausschuss Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur (BUSI) vorzulegen.

 

Der in 2008 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Einführung einer Gestaltungssatzung nach der HBO wird hiermit aufgehoben

 

 

 

Der Antrag wird durch einen interfraktionellen Antrag ersetzt, eine Beschlussempfehlung ergeht daher nicht.

 

 


 

Der Beschlussvorschlag des interfraktionellen Antrags lautet wie folgt:

 

1.                   Der Magistrat wird beauftragt, die Erfordernisse von Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten. Ebenfalls sind die Möglichkeiten einer Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten.

 

2.                   Zur Bewertung ist insbesondere eine Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Die Bürger sind hierbei über folgende Umstände und Handlungsmöglichkeiten umfassend zu informieren und zu befragen:

 

a)      Entwicklungsgeschichte des fränkischen Rundlings im Ober-Rodener Ortskern.

b)     Bedeutung gewachsener Strukturen für die weitere Stadtplanung.

c)      Defizite und Probleme bei der Siedlungsstruktur im Ober-Rodener Ortskern (Darstellung positiver Beispiele bei der Entwicklung)

d)     Eigeninitiative von Anwohnern und Eigentümern zur Verbesserung der baulichen Strukturen im Ober-Rodener Ortskern

e)      Möglichkeiten zur Unterstützung solcher Eigenmaßnahmen durch die Stadt

f)       Möglichkeiten von Stadtplanung in einem gewachsenen Ortskern

g)     Beitrag der Stadt für eine weitere Belebung und Sanierung (städtische Gebäude und Flächen, Wirtschaftsförderung, Beratung)

h)     Ausweitung der Belebungs- und Sanierungsmaßnahmen auf die Seitenstraßen des Ortskerns

 

3.                   Der Magistrat wird beauftragt, zum Zwecke der weiteren intensiven Diskussion über die Zukunft der Ortskernentwicklung Ober-Roden einen Arbeitskreis einzuberufen. Teilnehmen können hierbei alle interessierten Anwohner, Anlieger, das Vorort ansässige Gewerbe und sonstige Gruppierungen.

 

4.                   Zum Abschluss des Arbeitskreises werden die Ergebnisse in einer Bürgerversammlung vorgestellt und diskutiert.

 

5.                   Der am 18.06.2008 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Erarbeitung und Einführung einer Gestaltungssatzung für die Ortsmitte von Ober-Roden nach der HBO wird aufgehoben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem interfraktionellen Antrag zuzustimmen.