Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Bei der Einführung einer Gestaltungssatzung im Ober-Rodener Ortskern kam es zu einem Kommunikationsdesaster. Entgegen den Vorgaben in den Beschlüssen des Stadtparlamentes aus dem Jahre 2008 sind die Bürger nicht rechtzeitig und umfassend beteiligt worden. Ebenso fand keine Bürgerbeteiligung statt.
Insbesondere auf folgenden Ablauf ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen:
Es wurde eine Gestaltungssatzung in den Geschäftsgang der STAVO durch den Bürgermeister eingebracht, ohne dass diese Vorlage vom Magistrat beschlossen wurde. Der Magistrat hatte vielmehr beschlossen, erst eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Diesen Beschluss des Magistrates hat der Bürgermeister ignoriert.
Diesem Kommunikationsdesaster muss nun eine geordnete Kommunikations- und Beteiligungsoffensive folgen.
Es kann hierbei nicht sein, dass man sich jetzt schon wieder auf bestimmte einschränkende Regelungen festlegt.
Maßnahmen zur Belebung des Ortskerns sollten und müssen im Konsens mit allen Beteiligten - also Politik und Bürgerschaft - erfolgen. Über weitere Maßnahmen planerischer oder fördernder oder sonstiger Art kann erst nach einer eingehenden Bürgerbeteiligung entschieden werden.
Insbesondere muss über die Grundsätze der weiteren Entwicklung diskutiert werden.
Erst wenn Einigkeit über diese Grundsätze erzielt wurde, kann über Einzelmaßnahmen beraten werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, die Erfordernisse von Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten. Ebenfalls sind die Möglichkeiten einer Stadtplanung im Ober-Rodener Ortskern darzustellen und zu bewerten.
2. Zur Bewertung ist insbesondere eine umfassende Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Die Bürger sind hierbei über folgende Umstände und Handlungsmöglichkeiten umfassend zu informieren und zu befragen:
a) Entwicklungsgeschichte des Fränkischen Rundlings im Ober-Rodener Ortskern; b) Bedeutung gewachsener Strukturen für die weitere Stadtplanung; c) Defizite und Probleme bei der Siedlungsstruktur im Ober-Rodener Ortskern (Darstellung positiver Beispiele bei der Entwicklung); d) Eigeninitiative von Anwohnern und Eigentümern zur Verbesserung der baulichen Strukturen im Ober-Rodener Ortskern; e) Möglichkeiten zur Unterstützung solcher Eigenmaßnahmen durch die Stadt; f) Möglichkeiten von Stadtplanung in einem gewachsenen Ortskern; g) Beitrag der Stadt für eine weiteren Belebung und Sanierung (städtische Gebäude und Flächen, Wirtschaftsförderung, Beratung); h) Ausweitung der Belebungs- und Sanierungsmaßnahmen auf die Seitenstraßen des Ortskerns
3. Zur Verstärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist die Zahl der sachkundigen Bürger in der Ortskernkommission mindestens zu verdoppeln. Zwischenergebnisse sind auf Bürgerversammlungen darzustellen. Sowohl in der Ortskernkommission als auch bei sonstigen Aktivitäten sind Anwohnerinitiativen entsprechend zu beteiligen.
4. Der Abschlussbericht mit einer abschließenden Bewertung, bei der auch die Ortskernkommission einzubeziehen ist, ist dem zuständigen Fachausschuss Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur (BUSI) vorzulegen.
Der in 2008 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Einführung einer Gestaltungssatzung nach der HBO wird hiermit aufgehoben
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung |
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