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Es folgt die Abstimmung über die Vorlage des Magistrats, die nach Streichung des 2. Absatzes jetzt folgendermaßen lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss vom 9. Februar 2010 über die Änderung des Bebauungsplans A 41 „Rödermarkring III“ und Neuaufstellung eines Bebauungsplans A 41.1 „Am Kompostierungsplatz“ für die Errichtung einer Biogasanlage auf.
Die Errichtung einer Biogasanlage wird weiterhin als sinnvoll erachtet. Zusammen mit potentiellen Investoren ist ein neuer Standort zu bestimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, Herr Rädlein Ablehnung: / Enthaltung: / |
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