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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes B 10.2 „Bruchwiesenstraße II“ nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch einschließlich der dazugehörigen Begründungen.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. |
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