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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Änderung der Bebauungspläne A 19.5 „Im Breidert“ 5. Änderungsplan; A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan; A 20.3 „Plattenhecke 3. Änderungsplan“ und A 20.6 „Zwickauer Straße“ im Stadtteil Ober-Roden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 30 „Areal Breidert.“
Für die im Bebauungsplanentwurf A 30 „Areal Breidert“ dargestellten Geltungsbereiche, bei denen es sich um „allgemeine Wohngebiete“ handelt, trifft nur die planungsrechtliche Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 BauGB - „Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig“ - zu.
Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes des Bebauungsplans A 30 „Areal Breidert“ gemäß nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich der dazugehörigen Begründung.
Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit der Fraktionen von CDU, SPD und AL/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion. |
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