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Auszug - Änderung der Bebauungspläne im Areal Breidert  

 
 
45. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:45 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0301/10 Änderung der Bebauungspläne im Areal Breidert
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) die Änderung der Bebauungspläne A 19.5 „Im Breidert“ 5. Änderungsplan; A 54 „Breidert-Nord“ mit Landschaftsplan; A 20.3 „Plattenhecke 3. Änderungsplan“ und A 20.6 „Zwickauer Straße“ im Stadtteil Ober-Roden.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  A 30 „Areal Breidert.“

 

Für die im Bebauungsplanentwurf A 30 „Areal Breidert“ dargestellten Geltungsbereiche, bei denen es sich um „allgemeine Wohngebiete“ handelt, trifft nur die planungsrechtliche Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 BauGB

- „Die in § 4 Abs. 2 BauNVO genannten Schank- und Speisewirtschaften sind gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nur ausnahmsweise zulässig“ - zu.

 

Alle sonstigen Festsetzungen der Bebauungspläne gelten weiterhin.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt weiterhin die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes  des Bebauungsplans A 30 „Areal Breidert“  gemäß nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)  einschließlich der dazugehörigen Begründung.

 

Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit der Fraktionen von CDU, SPD und AL/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion.