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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt gemäß § 5 Nr. 11 EBG den mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG versehenen Jahresabschluss 2009 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung.
Die Gewinne und Verluste der Geschäftsfelder sind wie folgt zu verwenden:
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. |
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