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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt zum Antrag des Herrn Schäfer auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich am Schellbusch, Gemarkung Urberach, Flur 19, Flurstück 243/2, zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass alle Kosten des Planungsverfahrens vom Eigentümer getragen werden.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. |
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