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Über diesen Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache Beschluss gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 09. Juli 2010 versehenen Jahresabschluss 2009 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.
Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 6.295.219,09 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP, Hr. Rädlein Ablehnung: / Enthaltung: / |
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