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Vorlage - VO/0226/10  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/2/2/J/Sc
Federführend:Finanzverwaltung, Controlling   
Beratungsfolge:
Magistrat Entscheidung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.09.2010 
43. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
14.09.2010 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 114s HGO ist die Kommune verpflichtet, am Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt darstellt.

 

Der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes hat am 09.12.2009 die GBZ Treuhand Hessen AG mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beauftragt.

 

Der vom Fachbereich Finanzen erstellte Jahresabschluss wurde von der GBZ Treuhand AG, Kassel,  in Zusammenarbeit mit dem Rechungsprüfungsamt geprüft.

 

Der Jahresabschluss 2009 wurde am 09. Juli 2010 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechnungsprüfungsamtes versehen.

 

Der Jahresabschluss 2009 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.295.219,09 Euro aus, dem ein Planansatz 2009 in Höhe von 8.435.066,13 Euro gegenüber steht.

 

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten spiegeln zum 31.12.2009 eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten in Höhe von 19,1 Mio. Euro wider.

 

Das Jahresergebnis hat sich seit der Umstellung wie folgt entwickelt:

 

Jahresfehlbetrag 2006:              3.001.974,50 Euro

Jahresfehlbetrag 2007:              2.767.659,09 Euro

Jahresfehlbetrag 2008:              2.120.904,53 Euro

Jahresfehlbetrag 2009              6.295.219,09 Euro

 


Beratung und Entlastung

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2009 wird dem Magistrat gemäß § 114t HGO zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Magistrat empfiehlt, den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 09. Juli 2010 versehenen Jahresabschluss 2009 gemäß § 114u HGO, festzustellen. Die Feststellung muss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres erfolgen.

 

Der Beschluss des Jahresabschlusses sowie die Entlastung sind öffentlich bekannt zu machen und im Anschluss sieben Tage öffentlich auszulegen.

 

Der Magistrat empfiehlt, den Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 6.295.219,09 Euro gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorzutragen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Be-stätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des Rechungsprüfungsamtes vom 09. Juli 2010 versehenen Jahresabschluss 2009 gemäß § 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte.

 

Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 6.295.219,09 Euro wird gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

Anlagen

Anlagen

 

Jahresabschluss 200