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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion: "Städtische Wohnungen"  

 
 
36. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 29.06.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FDP/0118/10 "Städtische Wohnungen" (geänderte Neufassung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die folgenden städtische Wohnungen und Wohnhäuser werden bis auf weiteres nicht verkauft:

Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Tagesordnungspunkte 4 und 8 gemeinsam auf.

Der Stadtverordnete Hans Gensert begründet den Antrag zu TOP 4. Anschließend folgt die Stellungnahme des Ersten Stadtrates. Die Antrag stellende Fraktion bekundet ihre Absicht, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen und im zuständigen Ausschuss zu behandeln. Dagegen erhebt sich Widerspruch aus den Reihen der anderen Fraktionen. Stadtverordnetenvorsteherin Becht erklärt, dass ein aufgerufener Tagesordnungspunkt nicht zurückgezogen und ein neuer Antrag gleichen Inhalts auch erst in Jahresfrist gestellt werden kann. Die Debatte wird fortgesetzt. Nach Ausführungen des Stadtverordneten Gerl verlässt die FDP-Fraktion vorübergehend den Saal. Danach stellt der Stadtverordnete Rädlein den Geschäftordnungsantrag zur Sitzungsunterbrechung.

Um 20.25 Uhr wird die Sitzung unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung um 20.41 Uhr gibt der Stadtverordnete Hans Gensert eine persönliche Erklärung ab und entschuldigt sich für die Überreaktion seiner Fraktion. Eine von ihm erbetene Entschuldigung des Stadtverordneten Gerl bleibt aus.

Es folgen weitere Stellungnahmen. Danach wird zunächst über Tagesordnungspunkt 4 mit dem folgenden Wortlaut abgestimmt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die folgenden städtische Wohnungen und Wohnhäuser werden bis auf weiteres nicht verkauft:

 

1.              Kategorie I – Wohnhäuser, deren Verkauf nicht vorrangig ist, da die Wohnhäuser nicht defizitär sind

2.              Kategorie II – Wohnhäuser, deren Verkauf nicht vorrangig ist, da sie nach Mieterhöhungen nicht mehrdefizitär sind, bzw. in den letzten 3 Jahren aufwendig saniert wurden

 

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

3.              Der Beschluss vom 10.02.2010 STV/006/10 TO 11 2h (Im Bezug auf den Verkauf der städtischen Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft realisierbar ist) wird aufgehoben.

4.              Die Erlöse des Verkaufs von städtischen Wohnungen der Kategorie III und IV dürfen nur zweckgebunden für städtischen Wohnungsbau verwendet werden.


Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:              FDP

Ablehnung:              CDU, AL/die Grünen, SPD

Enthaltung:              /