Bürgerinformationssystem
Nach Begründung durch die Antrag stellende Fraktion und den Stellungnahmen der übrigen Fraktionen, stellt der Stadtverordnete Gerl den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag noch einmal im Fachausschuss zu diskutieren. Dem wird einstimmig zu gestimmt. Es erfolgt keine Abstimmung.
Der Magistrat wird aufgefordert, mit dem Kreis Offenbach als Jugendhilfe-, SGB II- und Sozialhilfeträger eine Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Kindertagestätten- und Kinderhortbeiträgen, sowie zur Übernahme von Mittagessenskosten abzuschließen.
Die Vereinbarung soll zum Ziel haben:
1. Alle Eltern bzw. Alleinerziehende, die in verschiedenster Form SGB II-Leistungen beziehen, erhalten grundsätzlich die Möglichkeit alle Beiträge für Tagesbetreuung (von Teilzeitbetreuung bis Ganztagesbetreuung) für Kindertagestätte und Hort erstattet zu bekommen.
2. Allen Kindern, deren Eltern, bzw. alleinerziehende Elternteile in verschiedenster Form SGB II-Leistungen erhalten, wird die Möglichkeit eröffnet, am Mittagessen in der betreuenden Einrichtung teilzunehmen. Den betreffenden Eltern/Elternteilen ist lediglich die Hälfte dieser Essenskosten in Rechnung zu stellen, bzw. die Hälfte der Kosten zu erstatten. |
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