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Der Antrag wird zur Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss in dessen Sitzung am 20.05.2010 delegiert.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen ein „Kulturticket“ für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.
2. Bei der Vergabe des Kulturtickets soll der Personenkreis berücksichtigt werden, dessen wirtschaftliche Situation dem der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entspricht.
3. Es ist anzustreben, dass zu jeder Veranstaltung 25 Plätze für diesen Personenkreis zu einem Festpreis von 5 € bereitgestellt werden. Die Vergabekriterien sollen durch den Magistrat bei der Prüfung definiert und bei der Berichterstattung vorgelegt werden.
4. Das Kulturticket soll jeweils für ein Jahr befristet gelten.
5. Mit den freien Anbietern und den Vereinsringen in Rödermark möge der Magistrat Verhandlungen und Gespräche führen, ob derartige Angebote auch auf dessen Veranstaltungen - und zu welchen Bedingungen - ausgeweitet werden können.
6. Die finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Kulturtickets sind zu untersuchen und darzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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