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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 42, 3 HGO in Verbindung mit § 42 KWG als Wahltermin für die Bürgermeisterwahl den 27.3.2011.
Als Termin für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl wird der 10. April 2011 beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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