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Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion, mit dem folgenden Wortlaut abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Bebauungsplan „Breidert“ wird inhaltlich wie folgt geändert: 1. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Nutzung für „Schank- und Speisewirtschaft“ nicht zulässig. 2. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Nutzung „Tankstelle“ nicht zulässig. Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Enthaltung: / |
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