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Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG vom 05. August 2009 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest und erteilt der Betriebskommission und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung. Der Verlust in Höhe von 699.419,02 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen. Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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