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Der Beschluss wurde ohne Aussprache zu Beginn der Sitzung
gefasst: Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der GBZ Treuhand Hessen AG und des
Rechungsprüfungsamtes vom 10. August 2008 versehenen Jahresabschluss 2008 gemäß
§ 114u HGO fest und entlastet somit den Magistrat für die Führung der Geschäfte
des Haushaltsjahres 2008. Der Jahresfehlbetrag 2008 in Höhe von 2.120.904,53 Euro wird
gemäß § 25 (3) GemHVO-Doppik auf neue Rechung vorgetragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen,
SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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