Bürgerinformationssystem
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt: das
Baugebiet „Breidert“ wird vollumfänglich - abgesehen vom
Sondergebiet - zum reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO umgewidmet. Es wird eine Stellungnahme der Verwaltung
zu dem Tagesordnungspunkt verteilt. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht
keine Beschlussempfehlung aus. |
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