Bürgerinformationssystem
Für junge Familien stellt die Stadt
Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung. Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses
und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen
so gestaltet werden, dass jungen
Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine
Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür
Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Die Koalition aus CDU und FDP ist der Auffassung, dass es weiterhin
Vergaberichtlinien geben sollte. Die bestehenden Richtlinien sollen allerdings
geändert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus. |
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