Bürgerinformationssystem
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Für junge Familien stellt die Stadt
Rödermark als Alternative zum Kauf eines Grundstückes auch Grundstücke in
Erbpacht zur Verfügung. Die Festsetzung der Höhe des Erbpachtzinses
und die Modalitäten zur Zahlung des Erbpachtzinses sollen
so gestaltet werden, dass jungen
Familien mindestens in den ersten zehn Jahren nach Abschluss der Verträge keine
Belastung aus der Nutzung des Grundstückes entstehen. Der Magistrat wird beauftragt, hierfür
Eckpunkte zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung
aus. Herr Gerl bittet um Mitteilung der Verkaufspreise bzw. Zuteilungswerte
sowie Quadratmeteranzahl der betroffenen Grundstücke. Weiterhin bittet Herr Lauer um Angabe der für die Zielgruppe
„Junge Familien“ maßgeblichen Kriterien. Herr Kern wird die Informationen bis zur nächsten
Fraktionsberatung zur Verfügung stellen. |
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