Bürgerinformationssystem

Auszug - Beschluss über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 6.2 "Am Weiher, Teil I"  

 
 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0136/09 Beschluss über die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplanes B 6.2 "Am Weiher, Teil I"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:1/6/1 610-102\B 6.2
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes B 6.2 „Am Weiher, Teil I“ im Stadtteil Urberach nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 3 Nr. 10/1, 11/1 und 14/4.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Erweiterung der Mischgebietsfläche.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.