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Auszug - Änderung des Bebauungsplanes A 62 "Die Rodaugärten"  

 
 
31. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0119/09 Änderung des Bebauungsplanes A 62 "Die Rodaugärten"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 619-102\A 62
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß § 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1 „Kinder- und Jugendfarm“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung ergibt sich aus nachfolgendem Kartenauszug.

 

Rodau

 

 

 

 

 

 

 


Textfeld: Oberwiesenweg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung einer Kinder und Jugendfarm.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und verweist auf die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.