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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes A 62 „Die Rodaugärten“ im Stadtteil Ober-Roden gemäß
§ 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Der zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 62.1
„Kinder- und Jugendfarm“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 3 Nr. 54, 55, 56, 57 und 58. Die genaue Lage und Abgrenzung ergibt sich aus nachfolgendem
Kartenauszug.
Rodau
Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für Einrichtung
einer Kinder und Jugendfarm. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und
verweist auf die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss. Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne
Aussprache erfolgen. |
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