Bürgerinformationssystem
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt: das
Baugebiet „Breidert“ wird vollumfänglich - abgesehen vom
Sondergebiet - zum reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO umgewidmet. Der Tagesordnungspunkt wird geschoben und verbleibt im
Geschäftsgang. |
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