Bürgerinformationssystem

Auszug - Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße"  

 
 
30. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Sondersitzung)
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0117/09 Beschluss über die Offenlegung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102\A 20.7
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des Bauleitplanentwurfes A 20.7 „Erikastraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Grundlage dieses Beschlusses ist der Entwurf vom März 2009.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 20 Nr. 456.

 

Die genaue Lage und Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gebietes für die Wohnbebauung sowie die Errichtung eines Kinderspielplatzes anstelle der bisher hier planungsrechtlich festgesetzten „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche“.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlag anzunehmen.

 

Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne Aussprache erfolgen.