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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung zur
„Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt
Rödermark“ gemäß dem vorgelegten Entwurf. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Beschlussvorschlag anzunehmen. Die Beratung in der Stadtverordnetenversammlung soll ohne
Aussprache erfolgen. |
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