Bürgerinformationssystem
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Das Baugebiet „Breidert“
wird vollumfänglich - abgesehen vom Sondergebiet - zum reinen Wohngebiet nach §
3 BauNVO umgewidmet. Der Antrag wird geschoben und bleibt im
Geschäftsgang. |
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