Bürgerinformationssystem
Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und –Bürger auf die Möglichkeit der Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Rödermark zur Europawahl.
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus. |
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