Bürgerinformationssystem
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die interfraktionell getragene Resolution: Anlässlich
der Diskussion um den Verkauf der Anteile der „Hessischen Flugplatz
GmbH“ an das Unternehmen „NetJets Europe“, verabschiedet die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark folgende Resolution: Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark spricht sich aus Gründen der
Sicherung eines wichtigen Verkehrsinfrastrukturelements der Region und
Sicherung von Arbeitsplätzen für eine Modernisierung des Flugplatzes Egelsbach
aus. Die Stadtverordneten
der Stadt Rödermark, bitten jedoch, bei allem Verständnis für die
wirtschaftlichen Aspekte, die Bedenken der Anwohnerregionen beim Verkauf des
Flugplatzes Egelsbach zur Kenntnis zu nehmen und bei Ihrer Entscheidung zu
berücksichtigen. Uns ist bewusst, dass
alle Entscheidungsträger eine sehr hohe Verantwortung gegenüber den Mitmenschen
in ihrer unmittelbaren, aber auch mittelbaren Nachbarschaft tragen. Die
Stadtverordneten der Stadt Rödermark bitten bei der Entscheidung eindringlich
darum, die elementaren Wünsche der Nachbarschaft des Flughafens Egelbach nicht
außer Acht zu lassen. Unser Ziel ist es,
weitere lärm- und umweltbelastende Faktoren zu vermeiden bzw. deren
Auswirkungen auf die Bevölkerung und Infrastruktur in Grenzen zu halten. Die Stadtverordneten
der Stadt Rödermark sehen es für erforderlich an, dass im Rahmen der
Modernisierung des Flugplatzes Egelbach alle nur erdenklichen Maßnahmen
ergriffen werden, um die Belastung der Nachbarschaft und damit auch der
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rödermark durch Fluglärm zu verringern. Der Magistrat der
Stadt Rödermark wird daher zur Umsetzung der o.g. Ziele durch die
Stadtverordneten der Stadt Rödermark beauftragt, nachfolgende Punkte bei den
jeweilig zuständigen Stellen vorzutragen: ·
Keine weitere
Zunahme des Fluglärms in Rödermark Seit 13. März 2008 verfügt der Flugplatz Egelbach über getrennte
Sichtan- und Abflugverfahren. Jets, sowie alle Luftfahrzeuge ab 4 t MTOM,
sollen bei Betriebsrichtung RWY27 (Ost) die Pflichtmeldepunkte HOTEL 1, 2 und 3
anfliegen. ·
Festschreibung der
Anzahl von Flugbewegungen Bisher ist die Anzahl der maximal zulässigen Starts und Landungen in
Egelsbach auf 100.000 im Jahr begrenzt. Die Veräußerung des Flugplatzes soll
nicht zu einer Erhöhung der Flugbewegungen führen. ·
Beschränkung der
maximalen Startmasse auf 20 t ·
Beschränkung der
Anzahl der Flugbewegungen mit über 4 t zulässigem Startgewicht Nur ein geringer Anteil der Flugbewegungen erfolgt derzeit mit
HPA-Flugzeugen (High Performance Aircraft: Jets und Flugzeuge ab 4 t MTOM).
Dieser Anteil soll sich nicht deutlich ausweiten dürfen. Deshalb ist die
maximal zulässige Anzahl der Flugbewegungen mit HPA-Flugzeugen möglichst
festzuschreiben. ·
Beschränkung der
Betriebszeiten, gemäß derzeitigem Stand sowie Nachtflugverbot ·
Mitgliedschaft im
Beirat Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU,
AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||