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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung
über die Aufgaben und die Nutzung des Stadtarchivs sowie die Archivierung
kommunalen Archivgutes“ gemäß dem vorliegenden Entwurf. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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