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Tagesordnung - 10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Datum: Di, 20.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:44 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Vorstellung Integrations-, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte der Stadt Rödermark      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der SPD-Fraktion: (Anti-) Diskriminierung und Diversity in Rödermark  
SPD/0074/22  
Ö 2.2  
Antrag der SPD-Fraktion: "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" zeichnen und umsetzen  
SPD/0130/22  
Ö 3  
Konzeption Offene Jugendarbeit 2022  
Enthält Anlagen
VO/0196/22  
Ö 4  
Anpassung der Mietpreise Stadtteilzentren SchillerHaus und Bürgertreff Waldacker sowie der Familienzentren  
Enthält Anlagen
VO/0260/22  
Ö 5  
Berichtsantrag der Fraktion Andere Liste/DIE GRÜNEN und der CDU-Fraktion: Belastung von Vereinen mit hohen Energiekosten  
CAL/0268/22  
Ö 6  
Antrag der Fraktion FWR: Ärztliche Versorgung  
FWR/0271/22  
Ö 7  
Antrag der Fraktion FWR: ReStart - Sport bewegt Deutschland  
FWR/0272/22  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion: Verzicht auf Gendersprache in Publikationen und Medien der Stadt Rödermark  
FDP/0278/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Stadt Rödermark in ihrer öffentlichen Kommunikation eine Sprache verwendet, die auf der einen Seite zwar niemanden bevorzugt oder benachteiligt, jeden anspricht und niemanden ausschließt, sich auf der anderen Seite an den aktuellen Rechtschreibregelungen orientiert, und vor allem verständlich, eindeutig und gut lesbar ist. Auf Zusatzzeichen und Binnen-Großbuchstaben zur Geschlechterdifferenzierung wird dabei verzichtet, weil diese die Barrierefreiheit, den Lesefluss und die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen negativ beeinflussen.

 

Auf den Webseiten in Verantwortung der Stadt sollen leicht auffindbare Gender-Hinweise integriert werden, die die verwendete Schreibweise erklären und verdeutlichen, dass im Sinne der Gleichbehandlung immer und automatisch alle Geschlechter und Personengruppen gemeint sind, auch wenn zur besseren Lesbarkeit oder weil es übergeordnete Vorgaben erzwingen nur eine Form, z.B. das generische Maskulin, genannt wird.

 

Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bzw. Leitlinien zu erstellen und die Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    20.09.2022 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

 

 

   
    22.09.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 17 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Stadt Rödermark in ihrer öffentlichen Kommunikation eine Sprache verwendet, die auf der einen Seite zwar niemanden bevorzugt oder benachteiligt, jeden anspricht und niemanden ausschließt, sich auf der anderen Seite an den aktuellen Rechtschreibregelungen orientiert, und vor allem verständlich, eindeutig und gut lesbar ist. Auf Zusatzzeichen und Binnen-Großbuchstaben zur Geschlechterdifferenzierung wird dabei verzichtet, weil diese die Barrierefreiheit, den Lesefluss und die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen negativ beeinflussen.

 

Auf den Webseiten in Verantwortung der Stadt sollen leicht auffindbare Gender-Hinweise integriert werden, die die verwendete Schreibweise erklären und verdeutlichen, dass im Sinne der Gleichbehandlung immer und automatisch alle Geschlechter und Personengruppen gemeint sind, auch wenn zur besseren Lesbarkeit oder weil es übergeordnete Vorgaben erzwingen nur eine Form, z.B. das generische Maskulin, genannt wird.

 

Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bzw. Leitlinien zu erstellen und die Mitarbeiter darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Es besteht noch Beratungsbedarf, daher erfolgt keine Beschlussempfehlung.

 

   
    04.10.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 18 - zurückgezogen
   
Ö 9  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 10  
Mitteilungen und Anfragen