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Tagesordnung - 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, 1. Fortsetzung der Sitzung vom 1.12.2009  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, 1. Fortsetzung der Sitzung vom 1.12.2009
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Mi, 02.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Betriebskostenzuschuss Schwimmbad
VO/0320/09  
Ö 2  
Haushalt 2010  
Enthält Anlagen
VO/0336/09  
Ö 3  
Konzept zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke
VO/0321/09-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke werden folgende Festlegungen getroffen:

 

1. Grundstückspreise

 

Die Preise für städtische Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet Rödermark werden wie folgt festgesetzt:

 

Wohnbaugrundstücke:                 340 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

Grundstücke im Mischgebiet:       310 €/qm inkl. Erschließungskosten

In den Kaufverträgen wird jeweils darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zu erwerbenden Grundstück um ein Mischgebiet handelt.

 

Gewerbegrundstücke:                100 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

 

In Einzelfällen, bei besonderen „Problemgrundstücken“ besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung.

 

 

 

2. Sonderkonzept für junge Familien

 

Es wird ein Sonderkonzept für junge Familien aufgestellt, das folgende Festsetzungen enthält:

 

 

2.1 Grundstücke

 

Das Sonderkonzept für junge Familien umfasst folgende Flächen in den Baugebieten „Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“:

 

Am Karnweg: Gemarkung Ober-Roden Flur 15

 

Nr. 452-457,  Am Karnweg 20-30 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.446 qm

Nr. 531-537,  Am Karnweg 32-44 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.579 qm

 

 

 

 

An den Rennwiesen: Gemarkung Urberach Flur 7

 

Nr. 358, Karl-May-Weg 7, 516 qm

Nr. 359, Karl-May-Weg 5, 545 qm

Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 qm

Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38, 1.926 qm

Nr. 403, Erich-Kästner-Straße 14, 712 qm

Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12, 443 qm

Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 qm

 

 

 

2.2 Grundstückspreis

 

Der Kaufpreis im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien beträgt grundsätzlich 270 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

 

 

2.3 Förderungsrichtlinien

 

Die Förderungsrichtlinien enthalten folgende Festsetzungen:

  • Förderungsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
  • Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Das Grundeigentum darf während dieser Zeit ohne Zustimmung des Magistrates der Stadt weder veräußert, noch verschenkt oder auf sonstigem Wege übertragen werden. Im Falle einer Veräußerung ist der Differenzbetrag zum dann üblichen Marktpreis (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) zu entrichten.
  • Die Verpflichtungen sind durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

 

 

 

3. Vermarktungskonzept

 

Die städtischen Grundstücke werden auf der städtischen Homepage mit konkreten Angaben zu Größe, Bebaubarkeit und Preis eingestellt. Soweit möglich und tunlich werden die entsprechenden Informationen per Informationstafel auf den Grundstücken dargestellt. In ähnlicher Weise werden Informationsblätter für interessierte Käufer vorgehalten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    17.11.2009 - Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing
    Ö 3 - (offen)
    Die Punkte 3 und 6 werden gemeinsam aufgerufen

Die Punkte 3 und 6 werden gemeinsam aufgerufen.

Bürgermeister Kern erläutert die Vorlage und listet die Grundstückspreise benachbarter Kommunen auf:

 

Gemeinde

Preis/ qm in €

Eppertshausen (einschl. Erschließung)

80-120

Mühlheim

140

Heusenstamm, Rodgau

150

Dietzenbach

160,11

Langen

240

 

Es wird darum gebeten, die Diskussion hinsichtlich der Erschließungskosten im Bauausschuss zu vertiefen. Ansonsten werden die Punkte in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

   
    19.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    TOP 9 und 17 werden gemeinsam aufgerufen

TOP 9 und 17 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke werden folgende Festlegungen getroffen:

 

1. Grundstückspreise

 

Die Preise für städtische Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet Rödermark werden wie folgt festgesetzt:

 

Wohnbaugrundstücke:                 340 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

Grundstücke im Mischgebiet:       310 €/qm inkl. Erschließungskosten

In den Kaufverträgen wird jeweils darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zu erwerbenden Grundstück um ein Mischgebiet handelt.

 

Gewerbegrundstücke:                100 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

 

In Einzelfällen, bei besonderen „Problemgrundstücken“ besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung.

 

2. Sonderkonzept für junge Familien

 

Es wird ein Sonderkonzept für junge Familien aufgestellt, das folgende Festsetzungen enthält:

 

 

2.1 Grundstücke

 

Das Sonderkonzept für junge Familien umfasst folgende Flächen in den Baugebieten „Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“:

 

Am Karnweg: Gemarkung Ober-Roden Flur 15

 

Nr. 452-457,  Am Karnweg 20-30 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.446 qm

Nr. 531-537,  Am Karnweg 32-44 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.579 qm

 

 

 

An den Rennwiesen: Gemarkung Urberach Flur 7

 

Nr. 358, Karl-May-Weg 7, 516 qm

Nr. 359, Karl-May-Weg 5, 545 qm

Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 qm

Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38, 1.926 qm

Nr. 403, Erich-Kästner-Straße 14, 712 qm

Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12, 443 qm

Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 qm

 

2.2 Grundstückspreis

 

Der Kaufpreis im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien beträgt grundsätzlich 270 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2.3 Förderungsrichtlinien

 

Die Förderungsrichtlinien enthalten folgende Festsetzungen:

  • Förderungsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
  • Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Das Grundeigentum darf während dieser Zeit ohne Zustimmung des Magistrates der Stadt weder veräußert, noch verschenkt oder auf sonstigem Wege übertragen werden. Im Falle einer Veräußerung ist der Differenzbetrag zum dann üblichen Marktpreis (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) zu entrichten.
  • Die Verpflichtungen sind durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

 

3. Vermarktungskonzept

 

Die städtischen Grundstücke werden auf der städtischen Homepage mit konkreten Angaben zu Größe, Bebaubarkeit und Preis eingestellt. Soweit möglich und tunlich werden die entsprechenden Informationen per Informationstafel auf den Grundstücken dargestellt. In ähnlicher Weise werden Informationsblätter für interessierte Käufer vorgehalten.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    01.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
    Beschlussfassung erfolgt in der Fortsetzung der Sitzung am 2

Beschlussfassung erfolgt in der Fortsetzung der Sitzung am 2.12.2009.

   
    02.12.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Zur besseren Vermarktung der städtischen Grundstücke werden folgende Festlegungen getroffen:

 

1. Grundstückspreise

 

Die Preise für städtische Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet Rödermark werden wie folgt festgesetzt:

 

Wohnbaugrundstücke:                 340 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

Grundstücke im Mischgebiet:       310 €/qm inkl. Erschließungskosten

In den Kaufverträgen wird jeweils darauf hingewiesen, dass es sich bei dem zu erwerbenden Grundstück um ein Mischgebiet handelt.

 

Gewerbegrundstücke:                100 €/qm inkl. Erschließungskosten

 

 

In Einzelfällen, bei besonderen „Problemgrundstücken“ besteht die Möglichkeit einer Preisanpassung.

 

2. Sonderkonzept für junge Familien

 

Es wird ein Sonderkonzept für junge Familien aufgestellt, das folgende Festsetzungen enthält:

 

2.1 Grundstücke

 

Das Sonderkonzept für junge Familien umfasst folgende Flächen in den Baugebieten „Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“:

 

Am Karnweg: Gemarkung Ober-Roden Flur 15

 

Nr. 452-457,  Am Karnweg 20-30 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.446 qm

Nr. 531-537,  Am Karnweg 32-44 (zuzüglich Abstellflächen), insgesamt 1.579 qm

 

 

 

 

An den Rennwiesen: Gemarkung Urberach Flur 7

 

Nr. 358, Karl-May-Weg 7, 516 qm

Nr. 359, Karl-May-Weg 5, 545 qm

Nr. 361, Karl-May-Weg 1, 575 qm

Nr. 386, Erich-Kästner-Straße 38, 1.926 qm

Nr. 403, Erich-Kästner-Straße 14, 712 qm

Nr. 404, Erich-Kästner-Straße 12, 443 qm

Nr. 405, Erich-Kästner-Straße 10, 620 qm

 

2.2 Grundstückspreis

 

Der Kaufpreis im Rahmen des Sonderkonzeptes für junge Familien beträgt grundsätzlich 270 €/qm inkl. Erschließungskosten.

 

2.3 Förderungsrichtlinien

 

Die Förderungsrichtlinien enthalten folgende Festsetzungen:

  • Förderungsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren.
  • Die Antragsteller dürfen kein eigenes Haus, Eigentumswohnung oder baureifes Grundstück im In- oder Ausland im Eigentum haben.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 2 Jahren zu bebauen.
  • Die Antragsteller verpflichten sich, das Wohnhaus selbst zu beziehen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen. Das Grundeigentum darf während dieser Zeit ohne Zustimmung des Magistrates der Stadt weder veräußert, noch verschenkt oder auf sonstigem Wege übertragen werden. Im Falle einer Veräußerung ist der Differenzbetrag zum dann üblichen Marktpreis (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) zu entrichten.
  • Die Verpflichtungen sind durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch zu sichern.

 

3. Vermarktungskonzept

 

Die städtischen Grundstücke werden auf der städtischen Homepage mit konkreten Angaben zu Größe, Bebaubarkeit und Preis eingestellt. Soweit möglich und tunlich werden die entsprechenden Informationen per Informationstafel auf den Grundstücken dargestellt. In ähnlicher Weise werden Informationsblätter für interessierte Käufer vorgehalten.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    bzgl. 1., 2.1, 2.2 und 3.

 

Mit Stimmenmehrheit beschlossen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, FDP

Ablehnung:                      Andere Liste/Die Grünen

Enthaltung:                      /

 

 

Abstimmungsergebnis:    bzgl. 2.3

 

Mit Stimmenmehrheit beschlossen

 

Zustimmung:                    CDU, FDP

Ablehnung:                      Andere Liste/Die Grünen, SPD

Enthaltung:                      /

 

Ö 4  
Erwerb der Grundstücke Gemarkung Urberach Flur 9 Nr. 171/3 und Flur 11 Nr. 3/1, Am Schwimmbad
VO/0340/09  
Ö 5  
Ortskern Ober-Roden, Fortsetzung der Planung      
Ö 6  
"Internetgeschwindigkeit"  
CuF/0345/09  
Ö 7  
Spiel- und Sportfläche "Dreieck Dieburger Straße, Auffahrt Breidert"  
CuF/0350/09