(Beschlussfassung erfolgte unter TO A)
Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revisions- und
Treuhandgesellschaft Mainz-Kinzig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 14.
August 2002 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 2.110.376,21 DM auf neue Rechnung
vorzutragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU,
SPD, Andere Liste/die Grünen, FDP
Ablehnung: /
Enthaltung: /