Bürgerinformationssystem
Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revisions- und
Treuhandgesellschaft Mainz-Kinzig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 14.
August 2002 versehenen Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes festzustellen.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 2.110.376,21 DM auf neue Rechnung
vorzutragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: / Enthaltung: / |
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