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Bezeichnung: |
26. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Gremium: |
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Datum: |
Mi, 22.05.2024 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 20:35 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Mehrzweckraum der Halle Urberach |
Ort: |
Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark" (Stellplatzsatzung) |
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VO/0022/24 |
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Ö 2.1 |
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Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht ..." (Stellplatzsatzung) |
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FDP/0022_1/24 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m. 2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m. 3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen. 5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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07.05.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 9.1 - zurückgestellt |
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22.05.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 2.1 - (offen) |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m. 2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m. 3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen. 5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: FDP, FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, Enthaltung: SPD
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23.05.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 5.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m. 2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m. 3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen. 5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: FDP, FWR Ablehnung: CDU, AL, SPD Enthaltung:
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04.06.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 4.1 - abgelehnt |
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Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert: (2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m. 2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m. 3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen. 5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Zustimmung: FWR (2), FDP (2) Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (3) Enthaltung: ./.
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Ö 3 |
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Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze |
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FWR/0094/24 |
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Ö 4 |
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Berichtsantrag der Fraktion FWR: Statistik mobile Blitzer 2023/2024 |
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FWR/0125/24 |
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Ö 5 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 6 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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